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Allgemeine Reisebedingungen 2010 - traumziele reisen Lieber traumziele reisen Kunde,bitte schenken Sie diesen ausführlichen Reisebedingungen Ihre Aufmerksamkeit, denn mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese verbindlich an. Diese Allgemeinen Reisbedingungen gelten für alle selbst veranstalteten Reisen von traumziele reisen (nachfolgend „Reiseveranstalter“ genannt). Diese Bedingungen gelten jedoch nicht bei vermittelten Reisen oder Teilleistungen, die von anderen Reiseveranstaltern zugebucht wurden. In diesem Fall gelten nur die Bedingungen des Fremdveranstalters. Diese Reisebedingungen ergänzen die §§ 651a-m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die §§ 4-11 BGB Info V (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen traumziele reisen und seinen Kunden. Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung, Reiseanmeldung und –bestätigung haben Vorrang. 1. Abschluss des Reisevertrages 2. Bezahlung 3. Leistungen 4. Leistungs- und Preisänderungen 5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen 6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen 7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter 8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände 9. Haftung des Reiseveranstalters 10. Gewährleistungen 11. Beschränkung der Haftung 12. Mitwirkungspflicht 13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung 14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften 15. Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtsunternehmens 16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen 17. Gerichtsstand 1. Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung bietet der Kunde traumziele reisen, Inh. Eva Riedel. Gruber Str. 11, 85652 Landsham - nachfolgend Reiseveranstalter genannt - den Abschluss eines Reisevertrages an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eignen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Reisevertrag wird für den Reiseveranstalter verbindlich, wenn er die Buchung und den Preis schriftlich bestätigt (Reisebestätigung). Die Bestätigung steht dem Kunden im Reisebüro zur Verfügung oder wird ihm direkt zugesandt. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende nicht innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter absagt. 2. Bezahlung 2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB erfolgen. Mit Vertragsschluss kann eine Anzahlung gefordert werden. Weitere Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen, die Restzahlung spätestens bei Aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen fällig, sofern die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 7.2. oder 7.3. genannten Gründen abgesagt werden kann. 2.2 Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis EUR 75,- nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt werden. 2.3 Die Reiseunterlagen werden dem Kunden bzw. dem Reisebüro nach Eingang seiner Zahlung beim Veranstalter bzw. dem Reisebüro zugesandt oder ausgehändigt.
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