Reisebedingungen

Allgemeine Reisebedingungen ab 01.07.2018

Liebe Kunden von traumziele reisen

bitte schenken Sie diesen ausführlichen Reisebedingungen Ihre Aufmerksamkeit, denn mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese verbindlich an. Diese Allgemeinen Reisebedingungen gelten für alle selbst veranstalteten Reisen von traumziele reisen. Am 01.07.18 ist eine Richtlinie der Europäischen Union (EU2015/2302) in Kraft getreten, die das Vertragsverhältnis zwischen Reiseveranstaltern und Reisenden neu regelt. Die Richtlinie unterscheidet zwischen „Pauschalreisen“ (§651 a BGB) mit umfassendem Schutz und „Verbundene Reiseleistungen“(§651 w BGB) mit eingeschränktem Schutz. Für touristische Einzelleistungen können abweichende Reise-, Beförderungs- und Geschäftsbedingungen gelten. Allgemeine Geschäfts-& Reisebedingungen bei Vertragsschluss ab 1.7.2018 (alle Paragrafenangaben beziehen sich auf § § 651 a ff. der mit dem 1.7.2018 in Kraft tretenden Gesetzesfassung

Vorab:
Ein Widerrufsrecht nach §§ 312 ff. BGB besteht für Reiseverträge nur dann, wenn diese Verträge außerhalb von Geschäftsräumen (z. B. beim Kunden zu Hause) geschlossen worden sind, auch in diesem Fall nur, wenn die entsprechenden mündlichen Verhandlungen nicht auf vorhergehender (Ein-)Bestellung durch den Kunden als Verbraucher geführt wurden. Ansonsten gelten die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsregelungen, vgl. z.B. Ziffer 6. und 8. dieser Bedingungen

Die Angaben zum außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren finden Sie in Ziffer 15.2. dieser Bedingungen.

Unsere ausführlichen Informationen nach der Datenschutzgrundverordnung finden Sie an gesonderter Stelle auf unserer Homepage unter “ Datenschutz“

 

1 .Buchung, Vertragsabschluss und besondere Vereinbarungen     9. Obliegenheiten und Rechte des Reisenden bei mangelhafter Reise
2. Ausführendes Luftfahrtunternehmen                                           10. Rechte und Pflichten von Reiseleitung, örtlicher Vertretung
3. Sicherungsschein, Anzahlung und Zahlung des Reisepreises    11. Versicherungen
4. Leistungsänderungen                                                                  12. Haftungsbeschränkung bei Vermittlung fremder Leistung
5. Preisänderungen                                                                          13. Haftungsbeschränkungen als Reiseveranstalter
6. Rücktritt durch den Kunden/Ersatzteilnehmer                              14. Pass-, Visa und Gesundheitsbestimmungen
7. Umbuchung                                                                                  15. Verjährung, außergerichtliche Streitbeilegung
8. Einseitige Vertragsbeendigung, Mindestteilnehmerzahl               16. Sonstiges

 

1. Buchung der Reise und Vertragsabschluss, besondere Vereinbarungen
1.1. traumziele reisen (im folgenden “RV“) erstellt bei oder nach Vertragsschluss eine Buchungsbestätigung, die die wesentlichen Inhalte des geschlossenen Vertrages wiedergibt.

1.2. Ein Vertragsabschluss kommt nach der gesetzlichen Regelung erst in dem Zeitpunkt zustande, in dem völlig deckungsgleiche Willenserklärungen der Vertragsparteien (Angebot und Annahme dieses Angebots) vorliegen, wobei die Annahme rechtzeitig erfolgt sein muss. Bloße Interessenbekundungen beider Seiten (Anfrage/Reisevorschlag) stellen noch kein Angebot dar, sondern sind lediglich Aufforderungen zur Abgabe von Angeboten. Ein Angebot kann befristet werden, ansonsten kann es nur innerhalb des üblichen Zeitraums, der hier ohne Hinzutreten besonderer Umstände bei 10 Tagen liegt, angenommen werden. Eine verspätete Annahme stellt ein neues Angebot dar, sodass die Rollen bei der Abgabe der Vertragserklärungen wechseln können. Geht das Angebot vom Kunden aus, so ist dieser bis zur Annahme durch den RV, jedoch längstens 10 Tage ab Zugang der Anmeldung bei dieser gebunden.

1.3. Ändernde oder ergänzende Abreden zu vom RV angebotenen Leistungen oder diesen Reisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit dem RV, die aus Beweisgründen in Textform getroffen werden sollte. Reisebüros oder in die Vertragsabwicklung eingeschaltete Leistungsträger sind nicht bevollmächtigt, abweichende oder ergänzende Vereinbarungen zu treffen.  

2. Ausführendes Luftfahrtunternehmen
Die EU-Verordnung Nummer 2111 vom 14.12.2005 verpflichtet Reiseveranstalter, Reisevermittler und Vermittler von Beförderungsverträgen, Reisende vor der entsprechenden Flugbeförderung über die Identität jeder ausführenden Fluggesellschaft zu unterrichten, sobald diese feststeht. Soweit dies bei Buchung noch nicht der Fall ist, muss zunächst die wahrscheinlich ausführende Fluggesellschaft angegeben werden. Bei Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft nach erfolgter Buchung ist der Kunde unverzüglich zu unterrichten.

3. Sicherungsschein/Anzahlung/Zahlung des Reisepreises
3.1. Ihre Zahlungen auf den Reisepreis werden abgesichert durch den Sicherungsschein (vgl. § 651 r BGB bzw. das bei Buchung übergebene Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden), den der RV Ihnen mit der Buchungsbestätigung übermittelt. Vor Reiseende werden alle Zahlungen auf den Reisepreis, auch die Anzahlung, nicht fällig, soweit ein Sicherungsschein nicht vorliegt.

3.2. Soweit nicht anders vereinbart, ist mit Zugang des Sicherungsscheins eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig, der restliche Reisepreis ist dann drei Wochen vor vertraglich vereinbartem Reisebeginn fällig.

3.3. Prämien für vermittelte Versicherungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sind jeweils sofort fällig.

4. Leistungsänderungen
Wir werden nach Treu und Glauben das uns Mögliche tun, um die Reise so wie vertraglich vereinbart durchzuführen. Teilweise sind Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen nach Vertragsschluss objektiv unvermeidbar, und nicht immer können wir Sie noch vor Reiseantritt informieren. Wir versuchen stets, Abweichungen möglichst gering zu halten, sodass der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigt wird. Ihre eventuellen Gewährleistungsansprüche bleiben von den vorstehenden Ausführungen unberührt.

5. Preisänderungen
5.1. Wir sind berechtigt, den bestätigten Reisepreis zu erhöhen, soweit die begehrte Erhöhung sich unmittelbar aus einer nach Vertragsschluss erfolgten
-Änderung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger
-oder einer Änderung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen (z. B. Hafen- oder Flughafengebühren; Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit der Beförderung; Einreise-, Aufenthalts- und öffentlich-rechtliche Eintrittsgebühren ergibt. Sie können eine Senkung des Reisepreises und Berechnung des neuen Reisepreises analog der folgenden Ziffer 5.2. verlangen, soweit eine begehrte Senkung sich unmittelbar aus einer nach Vertragsschluss erfolgten Änderung der oben bezeichneten Positionen ergibt und dies zu niedrigeren Kosten für uns führt. Soweit uns dadurch Verwaltungskosten entstehen, können wir diese in tatsächlich entstandener Höhe vom errechneten Ermäßigung- bzw. Erstattungsbetrag abziehen, sie sind Ihnen auf Verlangen nachzuweisen.

5.2. Der Reisepreis darf maximal um den Betrag erhöht werden, der der Summe aller nach Vertragsschluss eingetretenen betragsmäßigen Erhöhungen der in Ziffer 5.1. genannten Preisbestandteile der gebuchten Reise entspricht. Soweit einschlägige Kostenerhöhungen eine Reisegruppe als Einheit betreffen, werden sie zunächst auf die einzelnen Reisenden aufgeteilt. Je nachdem, welche Berechnung für den Kunden günstiger ist, wird dabei die ursprünglich kalkulierte Teilnehmerzahl oder die konkret erwartete Teilnehmerzahl zugrunde gelegt. Wir sind verpflichtet, auf Anforderung Gründe und Umfang der Preiserhöhung zu belegen.

5.3. Wir müssen Sie über eine etwaige Preiserhöhung und ihre Gründe auf einem dauerhaften Datenträger (zum Beispiel Brief, E-Mail, Fax) spätestens am 22. Tag vor Reisebeginn klar und verständlich unterrichten und dabei die Berechnung mitteilen.

5.4. Bis zu 8% wird die Preiserhöhung einseitig wirksam. Würde sich der Reisepreis um mehr als 8 % erhöhen, so können wir Sie (ebenfalls spätestens am 22. Tag vor Reisebeginn) auffordern, innerhalb angemessener Frist die Preiserhöhung (Angebot) anzunehmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Nach ausdrücklicher Annahme oder fristlosem Verstreichen einer solchen Frist gilt das Angebot als angenommen. Wählen Sie stattdessen den Rücktritt, so erhalten Sie den Reisepreis zurück. Ansprüche auf Schadenersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen bleiben unberührt (§ 651 i Abs. 3 Nr.7 BGB).

6. Rücktritt durch den Kunden/Ersatzteilnehmer
6.1. Treten am Bestimmungsort der Reise oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auf, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, dann können Sie vor Reisebeginn kostenlos vom Vertrag zurücktreten. Unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände liegen vor, wenn sie nicht der Kontrolle der Vertragspartei unterliegen, die sich darauf beruft und ihre Folgen sich auch durch alle zumutbaren Vorkehrungen nicht hätten vermeiden lassen (§ 651 h Abs. 3 BGB). Eins kostenfreies Rücktrittsrecht besteht auch im Fall der Ziffer 5.4. Satz 2 oder bei einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Bestandteils der Reise.

6.2. Abgesehen von den in Ziffer 6.1. geregelten Fällen können Sie vor Reisebeginn jederzeit zurücktreten. Wir haben dann jedoch den gesetzlich geregelten Anspruch auf angemessene Entschädigung (§ 651 h Abs. 1 und 2 BGB), die Höhe der geforderten Entschädigung müssen wir auf Ihr Verlangen hin begründen. Da je nach gebuchten Leistungen der Reise im Einzelfall hohe Entschädigungsbeträge entstehen können, weisen wir in diesem Zusammenhang auf Ziffer 11 dieser Bedingungen hin.

6.3. In allen Fällen des Rücktritts verlieren wir den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis und müssen darauf bereits bezahlte Beträge unverzüglich zurückerstatten.

6.4. Innerhalb einer angemessenen Frist, jedoch im Regelfall nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn können Sie unter Verwendung eines dauerhaften Datenträgers
(z. B. Brief, E-Mail, Fax) verlangen, dass ein von Ihnen benannter Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Wir können dem Eintritt widersprechen, wenn der Dritte den vertraglichen Reiseerfordernissen nicht genügt. Bei erfolgtem Eintritt haften ursprünglicher und neuer Reiseteilnehmer gemeinsam als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt entstehenden Mehrkosten. Dem ursprünglichen Reiseteilnehmer ist ein Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind. Mehrkosten dürfen nur in angemessenem Umfang gefordert werden und müssen dem RV als Veranstalter tatsächlich entstanden sein. Eine Reise gilt als an dem Arbeitstag (Montag bis Freitag, Feiertage ausgenommen) storniert, an dem uns die Rücktrittserklärung vor 18 Uhr erreicht. Wir empfehlen aus Beweisgründen Rücktrittserklärung in Textform.

7. Umbuchung
Wünschen Sie nach Zustandekommen des Reisevertrages Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Orts des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart etc., so ist dies grundsätzlich nur durch den Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Ziffer 6. genannten Bedingungen und nachfolgendem Neuabschluss eines Vertrages möglich. Vertragsänderungen können wir nur in Ausnahmefällen und gegen eine Gebühr vornehmen.

8. Einseitige Vertragsbeendigung durch traumziele reisen/Mindestteilnehmerzahl
8.1. Sind wir aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände (vgl. Ziffer 6.1.) an der Erfüllung des Vertrages gehindert, so können wir unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes vor Reisebeginn unseren Rücktritt erklären.

8.2. Wir können im Fall des Nichterreichens einer vertraglich festgelegten Mindestteilnehmerzahl unter Einhaltung folgender Fristen vom Reisevertrag zurücktreten:bei Reisen, die länger als sechs Tage dauern, spätestens 22 Tage vor Reisebeginn bei Reisen mit einer Dauer von höchstens sechs Tagen ebenfalls spätestens 7 Tage vor Reisebeginn.

8.3. In den vorgenannten Fällen verlieren wir den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis und erstatten bereits gezahlte Beträge unverzüglich zurück.

9. Obliegenheiten und Rechte des Reisenden bei mangelhafter Reise
9.1. Ein Reisemangel ist unverzüglich anzuzeigen (siehe auch 9.5.). Abhilfeverlangen und Mängelanzeige sind bei unseren Reisen vom Reiseteilnehmer an unsere örtliche Vertretung/Reiseleitung zu richten (Name und Anschrift finden sich in den Reiseunterlagen). Soweit möglich und zumutbar sind sie an uns direkt (Anschrift am Ende der Bedingungen) zu richten.

9.2. Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, so können Sie von uns Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung von Ausmaß des Mangels und Wert der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden ist.

9.3. Leisten wir nicht innerhalb einer von Ihnen bestimmten angemessenen Frist die gebotene Abhilfe, ohne hierzu nach Ziffer 9.2. berechtigt zu sein, so können Sie selbst Abhilfe schaffen und Ersatz erforderlicher Aufwendungen verlangen. Die Fristsetzung ist unnötig, wenn wir Abhilfe verweigern oder sofortige Abhilfe notwendig ist.

9.4. Sind wir zwar nach Ziffer 9.2. berechtigt, die Abhilfe zu verweigern, betrifft der Reisemangel jedoch einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, so müssen wir angemessene Ersatzleistungen gewähren. Wenn durch unsere Leistungen keine gleichwertige Beschaffenheit der Reise erzielt wird, müssen wir eine angemessene Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) nach Ziffer 9.5. gewähren. Sind die Ersatzleistungen den ursprünglich geschuldeten dabei nicht vergleichbar oder ist die angebotene Minderung nicht angemessen, können Sie die Ersatzleistung ablehnen. In diesem Fall oder wenn wir außerstande sind, Ersatzleistungen anzubieten, richten sich die weiteren Rechtsfolgen auch ohne Kündigungsausspruch (Ziffer 9.6.) nach § 651 l Abs. 2 und 3 BGB.

9.5. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Reiseleistung können Sie, soweit nicht die Abhilfe durch eine schuldhafte Unterlassung der Mängelanzeige vereitelt wurde, einen Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) geltend machen. Beschränkungen der Rechtsfolgen eines Mangels in Fällen unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände ergeben sich aus § 651 k Abs. 4 u.5.

9.6. Wird infolge eines Mangels die Reise erheblich beeinträchtigt, können Sie den Reisevertrag kündigen. Zuvor müssen Sie uns eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen. Die Fristsetzung ist unnötig, wenn Abhilfe von uns verweigert wird oder die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wurde berechtigt gekündigt, so sind wir verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag Ihre Beförderung umfasste, unverzüglich für Ihre Rückbeförderung zu sorgen; das hierfür eingesetzte Beförderungsmittel muss dem im Vertrag vereinbarten gleichwertig sein. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung fallen uns zur Last. Hinsichtlich bereits erbrachter und nach Kündigung noch notwendig erbrachter Reiseleistungen behalten wir den Anspruch auf den (anteiligen) Reisepreis; Ansprüche auf Minderung, Schadenersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen bleiben jedoch unberührt (zu Beschränkungen der Schadensersatz- undAufwendungsersatzansprüche siehe Ziffer 9.5 Satz zwei). Hinsichtlich der nicht mehr zu erbringenden Reiseleistungen entfällt unser Anspruch auf den darauf entfallenden vereinbarten Reisepreis; insoweit bereits geleistete Zahlungen sind zu erstatten.

10. Rechte und Pflichten von Reiseleitung / örtlicher Vertretung
Unsere jeweilige Reiseleitung oder örtliche Vertretung (Name und Anschrift finden Sie in den vor Reiseantritt übermittelten Reiseunterlagen) ist während der Reise beauftragt, Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen entgegenzunehmen und für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich oder erforderlich ist. Sie erbringt ferner die von uns nach §651 q BGB geschuldeten angemessenen Beistandsleistungen, wenn Sie sich während der Reise in Schwierigkeiten befinden. Sie ist nicht befugt oder bevollmächtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz mit Wirkung gegen uns anzuerkennen oder derartigen Anspruch Stellungen entgegenzunehmen.

11. Versicherungen
Wir empfehlen Ihnen insbesondere den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung und erforderliche Rückführung bei Unfall, Krankheit oder Tod und vermitteln Ihnen gerne entsprechende Angebote.

12. Haftungsbeschränkung bei Vermittlung fremder Leistungen
Soweit zwischen uns kein Reisevertrag besteht und wir Ihnen fremde Leistungen ausdrücklich in fremden Namen nur vermitteln, gilt folgendes: unsere Haftung für fehlerhafte Vermittlung wird auf den dreifachen Preis der vermittelten Leistung beschränkt, soweit weder ein Körperschaden vorliegt noch der Schaden grob fahrlässig oder fahrlässig von uns herbeigeführt wurde, es sei denn, dass ein Fall des § 651 w oder x Abs. 4 BGB vorliegt. Der RV übernimmt keine Haftung für Leistungen, die vor Ort bei Dritten zusätzlich gebucht werden.

13. Haftungsbeschränkungen für traumziele reisen als Reiseveranstalter
13.1. Unsere Haftung gegenüber Ihnen als Reiseteilnehmer auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden nicht schuldhaft herbeigeführt wurde.

13.2. Unsere Haftung Ihnen gegenüber auf Schadenersatz wegen unerlaubter Handlung wird, soweit sie nicht Körperschäden betrifft oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, auf den dreifachen Reisepreis des betroffenen Reisenden beschränkt. Bis 4100 € pro Teilnehmer haften wir jedoch unbeschränkt.

14. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
14.1. Die Information über solche Bestimmungen durch uns bei Buchung bezieht sich auf den Stand zu diesem Zeitpunkt. Soweit keine besonderen Angaben gemacht wurden, gehen wir davon aus, dass Sie die Staatsbürgerschaft der angegebenen Rechnungsanschrift haben, bei anderer Staatsbürgerschaft oder sonstigen Besonderheiten (z. B. Doppelte Staatsbürgerschaft) bitten wir um Mitteilung.

14.2. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jederzeit die Möglichkeit einer nachträglichen Änderung dieser Bestimmungen besteht. Wir werden uns im Rahmen ihrer Möglichkeiten bemühen, Sie von etwaigen Änderungen so rechtzeitig wie möglich zu unterrichten. Wir legen Ihnen jedoch nahe, selbst die Nachrichtenmedien zu verfolgen, um sich frühzeitig auf eventuelle Änderungen einstellen zu können.

14.3. Sie sollten sich als Reiseteilnehmer über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Allgemeine Informationen erteilen die Gesundheitsämter, reisemedizinisch erfahrene Ärzte, reisemedizinische Informationsdienste oder die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

15. Verjährung, außergerichtliche Streitbeilegung
15.1. Ihre in § 651 i Abs. 3 BGB bezeichneten Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. 15.2. Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet. Grundsätzlich ziehen wir die direkte Korrespondenz/Kommunikation mit Ihnen vor und behalten uns deshalb unsere Entscheidung für den Einzelfall vor. Nach den gesetzlichen Vorschriften ist unabhängig davon der Link auf die Plattform der EU-Kommission zur Streitbeilegung anzugeben:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home.show&lng=DE

16. Sonstiges
Es gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die reisevertraglichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, §§ 651a ff BGB (soweit traumziele reisen als Reiseveranstalter oder Reisevermittler im Sinn dieser Vorschriften tätig wird und deutsches Recht anwendbar ist).


Inh. Claudia Dorsch
Tocklergasse 12
96052 Bamberg
Tel.  0951 - 12095521

email: info(at) traumziele.com
USt.-ID DE257233075
www.traumziele.com
www.seychellen.de
Stand 01.07.2018

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